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SHB AG

Aufgrund gegebener Umstände haben wir in Sachen SHB AG nachfolgend einen informativen Blog eingerichtet.

 

SHB: Vermittlerhaftung & Anwaltshaftung


Veröffentlicht von Euronetwork
SHB AG Anwaltshaftung Vermittlerhaftung >>

Vermittlerhaftung - Anwaltshaftung

Gute Nachrichten: Am 8.5.2013 erklärte der BGH in seinem Urteil Az.: IV ZR 84/12  und IV ZR 174/12    zwei Ausschlußklauseln der Rechtschutzversicherungen (Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel) für unwirksam. Im Klartext: Die Wahrscheinlichkeit, daß nun die Rechtschutzversicherung z.B. auch in Sachen SHB AG die Kosten übernehmen muß, ist gestiegen.

Schlechte Nachrichten: Es ist hinlänglich bekannt, daß das Ausland sich über den wunden Punkt des deutschen Rechtssystems lustig macht, der es auch verdient hat verhöhnt zu werden: Die Bezahlung des Anwaltes nach RVG. Anders als z.B. in den USA werden Anwälte in Deutschland nicht nach Leistung, sondern nach Streitwert bezahlt und erhalten ihr Geld auch im Falle des Unterliegens. Genau das ist der Grund, warum viele Anwälte in Deutschland alles tun würden um nur ein Mandat zu erhaschen, denn sie kommen in fast allen Fällen ungeschoren davon, ohne wirklich qualitativ geleistet zu haben. Wie ihm absichtliche Falschberatung nachweisen? Und: Wer verklagt dann den falsch beratenden Anwalt? Daher boomt der Markt der Falschberatungen. Es geht ja schließlich um Geld!

Nun, da der BGH gegen die Rechtschutzversicherungen geurteilt hat, und die SHB diversen Rückabwicklungsanwälten die Adressdaten der SHB-Kunden gegeben hat, treffen täglich immer neue Klageversuche gegen die SHB-Vermittler ein. Diverse immer gleich lautende Standardschreiben nach dem "Berliner Vermittlerhaftungsmodell" seitens diverser seit Jahren bekannter Anwälte dieses umstrittenen Geschäftsmodells liegen uns auf dem Tisch. Der Fall GFE lehrte, daß fast alle Vermittlerklagen verloren wurden, bis auf zwei, drei Unglücksfälle, wo selbst geschädigte Verkäufer selber kein Geld mehr für einen guten Anwalt hatten. Die Vermittlerhaftungsanwälte wurden - bis auf einige von uns geführten und gewonnenen Fälle - nicht in Regreß genommen. Solche Regreßmaßnahmen nennt man Anwaltshaftung!

Anwaltshaftung: Über die Anwaltshaftung kann man hier Einiges nachlesen:

http://www.euronetwork.de/pages/gfe-hilfe.php

Anwaltshaftung: Wichtiger Link! Unbedingt lesen:

http://www.alternative-capital-invest.com/fileadmin/media/pdfs/pressenachrichten/Unserioes_und_zynisch_WW20090126.pdf

 

Im Falle der GFE hatten diese Anwälte Ihren Mandanten geraten gegen ihre Verkäufer zu klagen, anstatt sich am erfolgreichen Rückgewinnungshilfeverfahren zu beteiligen, um so sein Geld zu sichern. Das Ende vom Lied war, daß die Kläger dann die Kosten für 2 Instanzen für zwei Anwälte, also auch für die Gegenseite, sowie die Gerichtskosten zu zahlen hatten. Anstatt das Richtige zu tun, nämlich die Schuldigen zu verfolgen (gegen TÜV, gegen die DEKRA und auch gegen die Finanzämter vor zu gehen, ect.) haben sie sich zum finanziellen Vorteil ihrer falschberatenden Anwälte, und auf deren unmaßgeblichem Geheiß hin, zu meist sinnlosen Vermittlerklagen hinreißen lassen. Es gab noch keinen Strafprozeß, aber die ersten klagten - so unsere Meinung - sinn- und auch hirnlos gegen ihre Vermittler und verloren in etwa zeitgleich mit dem Rückgewinnungshilfeverfahren in zwei Instanzen. Dumm, dümmer, Vermittlerhaftung!

Nun gut, jeder hat ja das Recht Jahre nach der Zeichnung eines SHB-Fonds, einem Gericht erklären zu dürfen, warum es gerade jetzt ihm einfällt seinem Vermittler Falschberatung zu unterstellen. Warum nicht vorher! Soll der Vermittler nun für die strafrechtlich relevanten Handlungen einer S&K haften? Wenn der Richter dann einen fragt, sollte man auch eine Antwort darauf parat haben. Aber die Rechtschutz übernimmt es! Was gibt es also zu verlieren?

Die Antwort darauf ist einfach wie auch einleuchtend: Tut man nicht das, was notwendig ist, um Erfolg zu haben, dann unterläßt man das zugunsten dieser - unserer Meinung nach - unsinnigen Energieverschwendungen. Im Nachhinnein, wenn man also Zeit hat verstreichen lassen, dann ist es schwer Geld sicher zu stellen! Wie im Falle GFE! Jetzt ist es zu spät! Nichts geht mehr! Fast nichts! Was kann man dann noch tun?

Lösung: Wir haben hochkarätig spezialisierte Partner, die Anwälte, welche falsch beraten, in Anwaltshaftung nehmen möchten. Der Anwalt ist versichert, ihm kann nichts geschehen - es sei denn, er verliert drei Fälle! Dann nimmt ihn auch keine Versicherung mehr und ohne Versicherung darf er nicht praktizieren. Wir haben mit diversen Prozeßkostenfinanzierer und auch privaten Geldgebern gesprochen die bereit sind, sowohl die Vermittlerverteidigung, als auch die  anschließenden Anwaltshaftungsprozesse, zu finanzieren. Das kann ein sehr, sehr, sehr! lukratives Geschäft sein. Interessenten als private Prozeßkostenmitfinanzierer melden sich bei uns. Der Run auf Vermittler ist ja eröffnet, und der Gegenrun kann äußerst ertragreich sein, wenn man die richtigen Anwälte und Finanzierer im Rücken hat.

Berät der Anwalt falsch, und verliert er  seiner Falschberatung seinen Fall zum Nachteil seines Mandanten, dann wird er in Anwaltshaftung genommen! Der Vermittler hat eine faire Chance, denn er wird seine Prozesse immer bezahlen können, auch ohne Rechtschutz, denn für Vermittler gibt es keinen Rechtschutz! Allein im Falle SHB gab / gibt es über 30.000 Anleger. Geht man das Internet durch, findet man zahllose Anwälte, die ihr Geschäftsmodell auf diese - unserer Meinung nach - unnütze Vermittlerhaftungsprozesse aufgebaut haben. Für Investoren ergeben sich Renditechancen jenseits von Gut und Böse! Legal, seriös, und auf dem Boden von Recht und Gesetz! Die falsch beratenen Kunden haben dann eine seriöse Chance, ihren Schaden gegen Beteiligung im Anwaltshaftungsprozeß zu minimieren. Gegen einen fairen prozentualen Anteil versteht sich!

 

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Kommentare


Tino Gnauck - 48 Vermögensberater aus Bretnig schrieb
Klasse! Endlich nimmt sich jemand diesem sehr sehr wichtigen Thema an! Mögen viele Finanzdienstleister sich daran beteiligen.

Annett Schöne - 47 Finanzdienstleisterin aus Hauswalde schrieb
Das ist die einzige Chance für uns Finanzberater sich erfolgreich zu organisieren und zu verteidigen. Viel Erfolg dabei.....

Karl-Heinz Hertenstein - 63 Bankkaufmann aus Dresden schrieb
Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos. Gepaart mit Unerfahrenheit und der der ausgeprägten Willigkeit zu glauben, was ein vermeitlich besser informierter Spezialist (Anwalt) meint führt i.d.R. immer dazu, dass total falsche Wege beschritten werden. Die Folge ist, anstatt sich auf ein aussichtsreiches Rückgewinnungsverfahren gegen die wahren Schuldigen (TÜV, Gutachter usw.) zu konzentrieren, wird auf Empfehlung der objektiven Falschberatung gegen die Vermittler geklagt und dies unter Hinnahme doppelter Kosten (eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtskosten) und der äußerst geringen Aussicht, auf diesem Weg je zu Geld zu kommen. (Pleite, kein Vermögen)
Dieser Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit, dass, wenn schon gestritten werden soll, dann gegen die wirklich Schuldigen mit dem erfreulichen Synergieeffekt, dass die eher zahlen können als der Vermittler.

Reno Kleinhans - 38 Finanzberater aus Genthin schrieb
Endlich mal gute Nachrichten zum leidigen Thema SHB und unseriöse Rechtsanwälte.

Tom Kubert - 47 Informationsbroker aus Wurzen schrieb
Find ich gut, daß solche Anwälte, die ohne Leistungsvergütung, also durch Mandatehascherei, andere Menschen in den Ruin treiben, selbst mal zu spüren bekommen wie es ist, Angst um ihre Existenz zu haben.

Walter Waschk - 56 Versicherungsmakler aus Recklinghausen schrieb
Bei mir liegt der Fall etwas anders. Ich hatte mich - auf Druck meines falsch beratenden Anwaltes - auf einen Vergleich eingelassen, obwohl mich keine Schuld traf. Aufgrund der sehr guten Beratung des Netzwerkes der Euronetwork habe ich Top-Verbindungen knüpfen können und bin sehr zuversichtlich die Anwaltshaftung in Anspruch nehmen zu können. Eine tolle Investition, die hier angeboten wird. Nur weiter so!

Siegfried Perini - 47 Finanzmakler aus Schaafheim schrieb
Gute Arbeit, Herr Manoussos! Es wird höchste Zeit, diesen Prozesstreibern, den Anlegeranwälten, das Handwerk zu legen. Die Zeiten sind langsam vorbei, wo es reichte, dem Vermittler Betrug und Geldgier zu unterstellen. Wenn Vermittler noch sauberer ihre Beratung dokumentieren würden, gäbe es schon heute kaum mehr Prozesse.

Kommentar von Euronetwork: Bei SHB wurde meist sauber dokumentiert! Die allermeisten Vermittler arbeiten ja sauber! Unsere Frage ist doch: Warum jetzt der Vorwurf der Falschberatung seitens des Vermittlers / der Vermittlerin, und nicht z.B. vor 2 Jahren, oder früher? Es fällt auf, was da gespielt wird!

Matthias Koch - 28 Steinmetzmeister aus Wolmirstedt schrieb
Hört sich nach einer sehr lukrativen Anlage - bzw. Investitionsmöglichkeit an. Die Chancen stehen ja eh sehr hoch, dass man solche Prozesse gewinnt. Zumindest konnte ich das so aus Google entnehmen. Ich würde gerne mal den einen oder anderen Tausender investieren, wenn es um eine hohe Chance auf Vervielfachung meines Investments gibt. Wo meldet man sich an? Schlechten Anwälten eine rein zu würgen würde mir großen Spaß machen.

Matthias Koch

J. - M. Kratz - 50 Finanzsachverständiger aus Buedesheim schrieb
Super Investitionsmöglichkeit! An Wen muss ich mich wenden, wenn ich auch was anlegen möchte?


Matthias Kühne - 49 Handelsvertreter aus Wolmirstedt schrieb
Endlich! Es wird höchste Zeit hier gegenzusteuern! Die Kunden verlieren sonst noch mehr. Außerdem sind die Erfolgschancen dieser Anwälte zu bezweifeln. Gewinner ist immer der Anwalt. Es ist schon verwunderlich, daß einige Kunden von Kanzleien aus großer Entfernung angebaggert werden.

Petra Rohde - 51 Handelsverteter aus Gerwisch schrieb
Endlich mal wer, der sich diesem wichtigen Thema annimmt.

Reinhard Drescher - 61 Dienstleister aus Erfurt schrieb
Für mich steht zweifelsfrei fest, dass es - leider - Anwälte gibt, denen es nicht um die berechtigten Interessen Ihrer Mandanten geht. Denen es ums Mandat geht, egal was für den Mandanten dabei herauskommt. Und egal, wer zu Recht oder zu Unrecht verklagt wird. Dass diesen Machenschaften hier etwas entgegensetzt wird, halte ich für begrüßens- und unterstützenswert! Und deshalb meine Unterstützung. R. Drescher

Klaus Kreutzmann - 59 Fachberater Finanzen aus Berlin schrieb
Eine prima Initiative, Herr Manoussos! Tatsächlich scheint es immer so, als ob das schwächste Glied in der ganzen Haftungskette immer der in guter Absicht und mit hinreichendem Sachverstand (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen) handelnde Finanzdienstleister ist. Wie viele Existenzen und auch Visionen wurden dadurch schon zerstört? Gerade, weil die Marktentwicklung mit weiterem Paragrafendschungel und Kostenbarrieren mittels 34 f,g,h.... die Probleme fördern wird, wäre ein wirksames Gegensteuern wirklich wichtig. Ich bin dabei.

Brigitte Wiedmann - 53 Handelsvertreterin aus Biberach schrieb
Endlich mal eine Kanzlei die Zivilcourage hat und sich nicht scheut gegen den eigenen Berufsstand etwas zu unternehmen. Hier liegt nämlich sehr viel im Argen. In letzter Zeit hat man in Deutschland das Gefühl, dass es keine Gerechtigkeit mehr gibt. Recht haben und Recht bekommen ist einfach etwas anderes.

Gerlinde Eckert - 47 Hotelfachfrau aus Schramberg schrieb
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Es ist höchste Zeit dass es Menschen gibt die sich gegen die Machenschaften in unserem \"Rechtsstaat\" wehren. Viele unserer Rechtsanwälte sehen nur das Geld das Sie ja auf jeden Fall bekommen, nicht aber das was recht ist.

Stefan Geisler - 49 Geschäftsführender Gesellschafter der MarkenBörse GmbH aus Wernigerode schrieb
Es ist schon traurig, dass immer erst die Gerichte entscheiden müssen und nicht der gesunde Menschenverstand.


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