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Das Verhalten der Finanzämter in der GFE Angelegenheit


Veröffentlicht von Euronetwork
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GFE Nürnberg

In der GFE Angelegenheit verhalten sich die Finanzämter äußerst interessant: Solange die Firma GFE Nürnberg funktionierte, gab es mit der Umsatzsteuer keinerlei Probleme. Die Umsatzsteuer wurde meist anstandslos erstattet. Nach der Verhaftungsaktion jedoch weigerten sich diverse Finanzämter diese zu erstatten. Nun ist es so, daß fast alle Finanzämter - wie abgesprochen - diese rigoros zurückfordern. Ist in allen anderen Umsatzsteuerangelegenheiten eine Ratenzahlung fast immer vereinbar, so fällt es auf, daß hier eine andere, härtere, Linie verfolgt wird. Steuerkonten werden gänzlich eingefroren. Auffallend viele Finanzämter interessieren auch die positiven Urteile diverser Steuerkläger in anderen Bundesländern nicht und lassen es auf Klagen gegen sie ankommen. Was ist davon zu halten? Sind die Gesetze in Sachen Umsatzsteuer nicht eindeutig oder setzt man auf sogenannte "Streckenverluste"? Spielen da vielleicht andere undurchsichtige Faktoren eine gewichtige Rolle? Was sagen die betroffenen Unternehmer, die multiple geschädigt wurden, dazu, daß sie nun auch den fiskalen Schaden tragen sollen? Fast ein fünftel der Kaufsumme ist ja kein Pappenstiel und kann schnell den Ruin bedeuten. Ihre Erfahrungen und Ihre Meinung als GFE-Geschädigte/GFE-Geschädigter in Sachen Finanzämter ist wichtig!  Auch die Meinung Ihres Steuerberaters/Ihrer Steuerberaterin ist herzlich willkommen! Wir wissen ja: Die Finanzämter haben beim Insolvenzverwalter Umsatzsteuerforderung geltend gemacht, gestehen sie den geschädigten Unternehmern aber nicht! Vorallem stellt sich auch die Frage: Sollen Steuerbeamte so mit Unternehmern und ihren Steuerberatern umgehen dürfen und auch auf "Streckenverluste" setzen dürfen?

 

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Kommentare


Berthold Müller - 44 Selbst. aus Waldachtal schrieb
Obwohl das Umsatzsteuerrecht nichtig ist, machen die Finanzämter gegen die Geschädigten noch Krieg, fordern die Umsatzsteuergelder wieder zurück, bzw. bezahlen die gezahlten Gelder nicht an die GFE-Geschädigten BHKW Käufer aus. Die haben es so nötig das man gegen die Kleinsten vorgehen muss, die eh nicht mehr wissen was vorne und hinten ist, die eh tief in den Schulden stecken. Hier noch Hinweise zur Nichtigkeit der MWST/UST: http://mmgz.de/newsletter/letter/11_01_2008_15_56_52.htm

Michael B - 52 Finanzkaufmann aus S schrieb
Das Finanzamt hat Strategien entwickelt wie sie aus Geschädigten noch mehr Kapital schlagen können. Das wird täglich bei Verlusten in betrügerischen Finanzgeschäften praktiziert und bei der GFE versuchen Sie es über die Mwst. Mein Finanzamt verzögert den Bescheid bis heute und hat somit schon 1,5 Jahre Zeit gewonnen ohne das eine Klage möglich ist. Der eingeschlagenen Weg ist aus Sicht des Finanzamtes auch Ziel führend, denn viele Anleger haben mittlerweile freiwillig verzichtet oder aus Unwissenheit Fristen verstreichen lassen.

Wolfgang Helbig - 50 Selbstständig aus Epfenbach schrieb
Ich finde man wird hier zweimal zur Kasse gebeten. Eine riesen Sauerei was das Finanzamt mit uns Geschädigten macht. Das Finanzamt weiß garnicht, daß sie ihren eigenem Mitbürger die Taschen leer macht. Wir sind am Ende und fordern unverzüglich das Finanzamt auf die Sache zu unserem Gunsten zu klären. Ohne wenn und aber. Sonst haben wir keine Wahl, müssen vom Sozialamt leben und wir Geschädigten sind wie Griechenland pleite. Der Vater Staat zieht uns die Hose aus, wir bluten. Wo ist die Gerechtigkeit, wenn hier schon gegen uns geschossen wird.


Peter Hausmann - 40 Selbständig aus Buxtehude schrieb
Seltsam: Finanzämter machen AFA der Anlage auf 20 Jahre -1.875 € pro Jahr- lt. Einkommensteuerbescheid also keine sofortige Totalabschreibung. Bei der Geltendmachung der Vorsteuer aus dem Kauf des BHKW argumentierten sie aber, dass ein BHKW nur eine AFA von 10 Jahren hat. Die treiben es wie sie es wollen.



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