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Pressemitteilung

 

GFE Nürnberg: OLG Bamberg entscheidet zugunsten einer Käuferin

 

 

(PM) Potsdam, 06.08.2011 - ilex Rechtsanwälte & Steuerberater hat am 25.07.2011 zugunsten einer Käuferin eines sogenannten Blockheizkraftwerkes vor dem Oberlandesgericht Bamberg einen dinglichen Arrest gegen 17 Verantwortliche der GFE Unternehmensgruppe erwirkt. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung (die Nürnberger Zeitung berichtete).

Warum musste das OLG Bamberg entscheiden?

In dem nunmehr entschiedenen Gerichtsverfahren machte die Käuferin eines GFE Blockheizkraftwerkes ihren für den Kauf verauslagten Kaufpreis geltend. Eine Besonderheit war allerdings, dass nicht gegen die Verkäuferin vorgegangen wurde, sondern gegen insgesamt 17 in- und auch ausländische Gesellschaften in Deutschland, der Schweiz und im Vereinigten Königreich von Großbritannien, sowie gegen diverse Privatpersonen in Deutschland und im Ausland. Diesen warf die betroffene Käuferin vor, dass sie die Kaufgelder der Geschädigten auf diversen Konten im In- und Ausland transferiert hatten; mithin eine umfangreiche Vermögensverschiebung stattgefunden hat. In erster Instanz wies das Landgericht Bamberg den Arrestantrag noch ab. Zwar sei das Landgericht Bamberg zuständig und sei auch ein Anspruch der Käuferin, die bestellt, aber nichts geliefert bekommen hat, nicht von der Hand zu weisen. Allerdings fehle es, so das Landgericht Bamberg, am Arrestgrund; einer besonderen Voraussetzungen für eine Entscheidung in dieser Verfahrensart.

Was hat das OLG Bamberg entschieden?

Die Entscheidung vom Landgericht Bamberg wurde nunmehr vom Oberlandesgericht Bamberg in zweiter Instanz aufgehoben und der Käuferin Recht gegeben. Das Gericht entschied, dass die Käuferin die besonderen Voraussetzungen des Arrestgrundes glaubhaft dargelegt habe. In der Entscheidung heißt es unter anderem: die Antragstellerin hat „glaubhaft gemacht, dass sie durch betrügerisches gemeinschaftliches Handeln der Antragsgegner im Zusammenhang mit dem Erwerb eines GFE Blockheizkraftwerkes um einen Betrag von (…) geschädigt wurde.“

Was bedeutet diese Entscheidung?

Rechtsanwalt Schulte am Hülse, der die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg erwirkt hatte, kommentierte diese wie folgt: „Wir freuen uns für unsere Mandantin, dass sie vor dem Oberlandesgericht Bamberg Recht bekommen hat. Die Entscheidung des Gerichtes bestätigt zugleich den von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater eingeschlagenen Weg. Gerade in dem GFE-Komplex wurden und werden Lösungen präsentiert, die sich nicht immer auf einer sorgfältig recherchierten Grundlage stützen können. Bevor klar war, was überhaupt passiert ist, wurden schon „Sanierungskonzepte“ angepriesen, die vielleicht auch Fragen aufwerfen können. Plötzlich taucht ein offener Brief aus der Justizvollzugsanstalt auf, demzufoge die Schuld bei allen möglichen Personen gesucht wird, nur nicht bei den Verantwortlichen. Bei derart unterschiedlichen Ansätzen konnte der richtige Ansatz für uns nur in der konsequenten und sorgfältigen Recherche des Sachverhaltes liegen.“

Das Konzept von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater bestand im Wesentlichen darin, sich vor der Einleitung gerichtlicher Schritte erst über die Fakten klar zu werden. Dazu wurde Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Die Zurückweisung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen. Zwar gab es auch vor dem Amtsgericht Nürnberg zunächst einen Dämpfer, da die Entscheidung auf Zurückweisung der beantragten Akteneinsicht dort zunächst bestätigt wurde. Unmittelbar nach der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lenkte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth jedoch ein und gewährte kurz darauf allen Anwälten der Geschädigten die Einsichtnahme. Daraufhin fand eine sorgfältige Auswertung durch das ilex Kanzleiteam statt. Erst auf dieser Grundlage wurde entschieden, wie und gegen wen zielführend vorgegangen werden muss.

 

PRESSEKONTAKT

Rechtsanwalt Dr. iur. Ulrich Schulte am Hülse

Kanzlei: ilex Rechtsanwälte

Adresse: Yorckstraße 17, 14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 97 93 75 0

Fax: 0331 – 97 93 75 20

E-Mail: potsdam@ilex-recht.de

Web: https://www.ilex-recht.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 17.30 Uhr

 

 

 

 

 

 


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