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Schufa Urteil - Schufa Hilfe

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung


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Schufa Urteil - Schufa Hilfe: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Im Wirtschaftsleben ist Geld der zentrale Motor eines jeden funktionierenden Wirtschaftens. Geld bedeutet Liquidität und Investitionen, bedeutet Sicherheit und damit einhergehend auch Wohlstand. Banken haben ein starkes Interesse Geld zu verleihen, weil Sie neben Ihrem Versorgungsauftrag auch sehr viel Geld damit verdienen. Um sich vor schlechten Rückzahlern zu schützen bedienen Banken sich meist der Dienste der Schufa AG, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, welche in letzter Zeit durch zahlreiche schufakritische Beiträge der verschiedensten Medien (Print, Fernsehen, Rundfunk und Internet) negativ aufgefallen ist. Zumindest zwingt sich uns dieses Bild der Schufa auf.  Neben zahlreichen kritischen Fernsehdokumentationen über die Schufa ist auch das Internet voll von Video- und Pressemitteilungen, die von zahlreichen Prozessen gegen die Schufa berichten, und auch von dem einen oder anderen bahnbrechenden Schufa Urteil.  

Schufa Urteil - Schufa Hilfe: Schufa - Eine Auskunftei wie jede andere auch?

Die Schufa AG ist eine Auskunftei, wie z.B. die Creditreform, Bürgel, Arvato, ect., unterscheidet sich von anderen Auskunfteien aber dahingehend, daß Sie, anders als bei allen anderen Auskunfteien, in der Tat den wichtigsten Banken gehört, also das tun muß, was ihre Inhaber ihr auftragen. Die Citigroup ist z.B. größter Aktionär der Schufa.

Schufa

Es stellte sich für uns die Frage, ob die Schufa "nur" ihrer Aufgabe nachkommt den Banken Auskünfte über das Zahlungsverhalten der Kreditnehmer zu geben, oder aber ihren Inhabern als Werkzeug der Zinsmanipulation dient. Letzteres war unsererseits allein deshalb anzunehmen, weil die Schufa angeblich wissenschaftlich gestützte Auskünfte zur Bonität eines Bürgers erteilt, ohne dessen Einkommensverhältnisse zu kennen, gleichzeitig sich aber mit allen kost- und zeitaufwändigen juristischen Methoden gegen das gegen sie verhängte Urteil zur Offenlegung der Scorewertberechnung wehrt.

 

Schufa Urteil - Hier gibt es weitere Informationen dazu

Schufa Urteil

Das Landgericht Berlin hatte in diesem Schufa Urteil verhängt, daß die Schufa dem Kläger einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form Auskunft darüber zu erteilen hat, wie es zu seinem schlechten Branchenscorewert in Höhe von Kategorie "i" kommt, indem sie Auskunft darüber erteilt, welche Merkmale zur Scorewertberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen.

Während die Schufa und ihre Anwälte mit eben dem weiter oben beschriebenem Elan und viel Energie unermüdlich ihre Meinung vertraten das Teilurteil des Landgerichts Berlin zwischenzeitlich erfüllt zu haben, trat der Kläger und seine Anwälte dieser Auffassung entgegen und erwirkten vor dem Landgericht Berlin (Geschäftsnummer 6 O 479/10) am 31.10.2013 einen noch bahnbrechenderen Beschluß:

Gegen die Schufa wurde durch die Zivilkammer 6 des Landgerichts Berlin ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je angefangene 500,-€ ein Tag Zwangshaft, letztere zu vollziehen an ihrem Vorstand, verhängt.

Hier die Abschrift der Begründung des Gerichts:

 

                                                                        " I.

 

Der Schuldnerin ist durch das Teilurteil vom 1. November 2011 aufgegeben worden,

dem Kläger einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form Auskunft darüber zu erteilen, wie es zu dem schlechten Branchenscorewert in Höhe von Kategorie "i" kommt, indem sie Auskunft darüber erteilt, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen.

Das Teilurteil ist nach Rücknahme der Berufung durch die Schuldnerin am 21. August 2012 rechtskräftig geworden.

 

Der Gläubiger beantragt,

gegen die Schuldnerin ein Zwangsgeld bzw. für den Fall der Nichtbeitreibung Zwangshaft zu verhängen.

Die Schuldnerin beantragt,

          den Antrag zurückzuweisen.

 Sie ist der Meinung, ihre Verpflichtung erfüllt zu haben.

 

                                                                                       II.

Gegen die Schuldnerin ist auf den Antrag des Gläubigers gemäß § 888 Abs. 1 ZPO ein Zwangsgeld zu verhängen. Denn sie ist ihrer Verpflichtung aus dem Teilurteil vom 1. November 2011 nicht nachgekommen. Sie hat dies insbesondere nicht durch das Schreiben vom 7. September 2012 und 4. Februar 2013 getan, so dass der Anspruch des Gläubigers nicht durch Erfüllung erloschen ist (§363 BGB). Die Schreiben erschöpfen sich in allgemeinen Angaben, die eine nachvollziehbare Berechnung des streitgegenständlichen Scores nicht erlauben. Wenn die Schuldnerin in ihrem Schreiben vom 7. September 2012 die einzelnen Kategorien aufführt, die abstrakt den Scorewert bestimmen, so muss dies inhaltlich konkretisiert und auf die Person des Gläubigers hin bestimmt werden. Daran fehlt es. Die Schuldnerin führt nicht aus, welcher prozessuale Wert in jeder Kategorie im Einzelfall auf den Gläubiger entfällt, also inwieweit der Gläubiger z.B. in der Kategorie "Kreditaktivität letztes Jahr", die die Schuldnerin allgemein mit 22% bewertet, die 22% voll erreicht oder die Schuldnerin einen Abschlag vornimmt, und wenn ja, warum.

Wenn die Schuldnerin des Weiteren ausführt, dass bei Spezialkreditinstituten das Risiko des Ausfalls 20.95% betrage und sich daher der Score von 79,05% ergebe (Schreiben vom 4. Februar), so ist festzustellen, dass es darum vorliegend nicht geht. Denn es geht um den Score des Gläubigers und nicht von Spezialkreditinstituten. Dies scheint die Schuldnerin nicht hinreichend wahrzunehmen, wie sich aus ihrem Schreiben vom 7. September 2012, Absatz S. 3 unten, S. 4 oben entnehmen lässt, in dem aufgeführt ist, das "bei Spezialkreditinstituten die Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich höher ist als bei Banken". Was das mit dem Score des Gläubigers, der dessen Kreditwürdigkeit in hohem Maße beeinflusst, zu tun haben soll, ist nicht erläutert und auch nicht nachvollziehbar.

Die Kammer geht davon aus, dass die Schuldnerin dazu in der Lage ist. Denn sie spricht von statistisch unterlegten Tatsachen (Schreiben vom 7. Sptember 2012, S. 3,4. Absatz), nur legt sie die zu Grunde liegenden Statistiken nicht offen. Warum das so ist, ist nicht nachvollziehbar.

Ein Zwangsgeld in der festgesetzten Höhe erscheint angemessen, um die Schuldnerin nachhaltig zur Erteilung der Auskunft anzuhalten. Angesichts der Bedeutung, die die Tätigkeit der Schuldnerin für das Wirtschaftsleben hat, ist ein Zwangsgeld im oberen Bereich erforderlich.

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 891 S. 3, 91 Abs. 1 ZPO.

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. §3 ZPO. Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens erscheint die Festsetzung des halben Werts der Hauptsache betreffend die Auskunft als angemessen."

 

Nachwort: Der Kläger, Andreas Manoussos, ist Wirtschaftsberater, Schuldnerberater und Inhaber dieser Webseite. Er und seine Frau (Wirtschaftsjuristin und promovierte Strafrechtlerin) ließen gegen die Schufa vollstrecken. Er ist der Meinung, daß der wirtschaftliche Schaden, den die Schufa den Kreditnehmern durch willkürliche Benachteiligungen offensichtlich aktiv im Auftrage und zum Zinswohle der Banken seit Langem den Rahmen der Unermeßlichkeit gesprengt hat, betrachte man die Summe aller in Deutschland vergeben Kredite der letzten Jahrzehnte und berechne die vom Kreditnehmer dann getragenen und auch künftig zu tragenden Zinsnachteile durch willkürliche Scoremanipulationen. Die Summe könne mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr in Milliarden € ausgedrückt werden, so seine vorsichtige Schätzung. Zwischenzeitlich wären einige der weltweit größten und systemrelevanten Banken ohnehin strafrechtlich relevant aufgefallen, wie Sie mit großer krimineller Energie Zinsmanipulationen in unvorstellbarem Ausmaß vorgenommen hätten. Zumindest solle dies in der gesamtheitlichen Betrachtung das Bankenwerkzeug "Schufa" betreffend  mit einbezogen werden.

Schufa Hilfe

Der Kreditnehmer sei der Willkür der Schufa hilflos ausgeliefert und sei offensichtlich auch der Meinung die von ihm geforderten, in seinem Kreditvertrag festgesetzten, Zinsen zahlen zu müssen - so Andreas Manoussos. Es mangele in Deutschland noch an fähigen im Bereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hochspezialisierten Anwälten, die einerseits hoch wissenschaftlich arbeiten, und andererseits sich auch deutlich von den reinen RVG-Abrechern abgrenzen. In Deutschland rechnen Anwälte meist nach dem RVG ab und werden auch im Falle des Unterliegens voll bezahlt. Sie werden also nicht nach "Leistung" im Sinne des Mandanten bezahlt. Andreas Manoussos warnt davor im Verfahren gegen die Schufa oder auch gegen andere Auskunfteien sich an seinen Haus & Hof-Allroundanwalt zu wenden oder an Blenderanwälte mit tollen Versprechen auf ganz toll gestalteten Internetseiten.

Das Thema Schufa Hilfe sei sehr schwierig, weil die Inhaber der Schufa über unvorstellbaren Einfluß und über unvorstellbar viel Geld verfügten, stark ausgeprägtes Zinsinteresse hätten und eigens dafür oft einflußreiche Politiker und Lobbyisten beschäftigten. Schufa Geschädigte, bzw. Auskunfteien Geschädigte, sollten sich daher gut organisieren. Daher hätte Andreas Manoussos das für ihn Nonprofit-Webprojekt Auskunfteien Hilfe ins Leben gerufen.

Seine Meinung dazu:

"Die Wirtschaftsordnung muß in Deutschland wieder hergestellt werden! Nicht der Bürger und die Wirtschaft sind es, die den Banken als untertänige Zinssklaven dienen müssen, sondern die Banken sind es, die dem Bürger und der Wirtschaft fair dienen müssen!"

 

                                                                                                                                         Euronetwork Team

 

 

 

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