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Meinungen über das Finanzamt - Wirtschaftsberatung Magdeburg Finanzamt, Steuern & Co. - Meinungen der Wirtschaftsberatung Magdeburg EuronetworkFinanzamt & Steuern - Meinungen der Wirtschaftsberatung Magdeburg EuronetworkMeinungen aus Magdeburg über das Finanzamt - Wirtschaftsberatung Magdeburg

 

 

 

Finanzamt, Steuern & Co. - Wirtschaftsberatung Magdeburg

Finanzamt -  Steuern - Steuerberater - Steuerformel - Steuereintreibung 



 

 

Finanzamt und Steuern - Meinungen aus Magdeburg

Eine Wirtschaftsberatung schließt meist eine Steuerberatung aus, denn den Beruf des Steuerberaters darf nur ausüben, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Bestellt werden kann, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist. Allerdings schließt eine umfassende Wirtschaftsberatung die wesentlichen Herausforderungen rund um Finanzämter, Steuerzahlungen und Steuerberater mit ein. Die Betonung liegt hier bewußt auf "Herausforderung", wie der nachfolgende Beitrag klar herausstellen wird.

Wer wissen möchte, was er als Steuerpflichtiger an Steuern zu zahlen hat, kann es im Falle der Einkommenssteuer im § 32a EStG nachlesen. Den Gesetzestext endlich vor Augen traut der Steuerpflichtige dann Denselben nicht, denn was er dort sieht ist eine Formel, die er als Laie nicht deuten kann. Er versteht nicht, was der Gesetzgeber von ihm möchte. Der Gesetzestext lautet:

(1)  Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.  Sie beträgt im Veranlagungszeitraum vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen


1. bis 9 168 Euro (Grundfreibetrag): 0;

2. von 9 169 Euro bis 14 254 Euro:
(980,14 ⋅ y + 1 400) ⋅ y;

3. von 12 255 Euro bis 55 960 Euro:
(216,16 ⋅ z + 2 397) ⋅ z + 965,58;

4. von 55 961 Euro bis 265 326 Euro:
0,42 ⋅ x - 8 780,9;

5. von 265 327 Euro an:
0,45 ⋅ x - 16 740,68.

 

Die Größe "y" ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.  Die Größe "z" ist ein Zehntausendstel des 14 254 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.  Die Größe "x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.  Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Finanzamt und Steuern

Nun widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, denn ein verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Gebot für den Gesetzgeber ist die Normenklarheit oder Normbestimmtheit. Mit anderen Worten: Ein Gesetz darf nicht zu sehr unbestimmte Generalklauseln oder Rechtsbegriffe enthalten. Es muss klar verständlich sein. Es müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden. Dem Bürger soll durch diesen Grundsatz ermöglicht werden, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was der Gesetzgeber von ihm z.B. als Steuerpflichtigen möchte.

Hier die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts:

    „Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit soll die Betroffenen befähigen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können. Die Bestimmtheitsanforderungen dienen auch dazu, die Verwaltung zu binden und ihr Verhalten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß zu begrenzen sowie, soweit sie zum Schutz anderer tätig wird, den Schutzauftrag näher zu konkretisieren. Zu den Anforderungen gehört es, dass hinreichend klare Maßstäbe für Abwägungsentscheidungen bereitgestellt werden. Je ungenauer die Anforderungen an die dafür maßgebende tatsächliche Ausgangslage gesetzlich umschrieben sind, umso größer ist das Risiko unangemessener Zuordnung von rechtlich erheblichen Belangen. Die Bestimmtheit der Norm soll auch vor Missbrauch schützen, sei es durch den Staat selbst oder – soweit die Norm die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander regelt – auch durch diese. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, soweit Bürger an einer sie betreffenden Maßnahme nicht beteiligt sind oder von ihr nicht einmal Kenntnis haben, so dass sie ihre Interessen nicht selbst verfolgen können. Schließlich dienen die Normenbestimmtheit und die Normenklarheit dazu, die Gerichte in die Lage zu versetzen, getroffene Maßnahmen anhand rechtlicher Maßstäbe zu kontrollieren.
   

Diesen Anforderungen wird eine Norm nicht gerecht, die einen identisch formulierten Maßstab für unterschiedliche Situationen vorsieht und in ihnen mit je unterschiedlichem Inhalt angewandt werden soll. Auch wird es der – hier aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG folgenden – besonderen gesetzlichen Schutzpflicht nicht gerecht, wenn der Prüfmaßstab so ungenau umschrieben ist, dass er keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Erfüllung der Schutzaufgabe bietet.“

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Nun sind die Steuerberechnungsformeln im § 32a EStG sehr genau, aber als Formeln eben nicht verständlich für den Steuerpflichtigen. Keine Ahnung von dem was den Steuerpflichtigen steuertechnisch z.B. in seiner künftigen Selbständigkeit und auch darüber hinaus erwartet wendet er sich vertrauensvoll an einen Steuerberater, welcher ihm nun helfen soll seine Steuer zu erklären. Geschieht dies, legt der Steuerberater seinem Mandanten die Steuererklärung vor und läßt ihn für die Richtigkeit unterschreiben. Gleichzeitig entzieht sich damit der Steuerberater aus der Haftung. Der Laie soll nun durch Unterschrift für etwas haften, von dem er garkeine Ahnung hat, weil er den Gesetzestext nicht verstehen kann. Es reicht aber auch nicht "nur" den Gesetzestext zu verstehen. Jährlich werden vom Finanzausschuß des deutschen Bundestages bis zu 2.500 Durchführungsverordnungen erlassen, so daß auch der beste Steuerberater nicht behaupten kann, alles richtig im Interesse seines Mandanten zu machen. Ja selbst die Finanzämter sind großteils völlig überfordert. Warum das so ist, und wie Steuergesetze entstehen wird im Film 

 

Das Märchen vom gerechten Staat 

verdeutlicht. Zugegeben, dieser Film ist ein Muß für jeden Steuerpflichtigen, und erst recht ein Muß für jeden Selbständigen, den was er aufdeckt schlägt in der Tat den besten Horrorfilm. Spätestens an dieser Stelle versteht man, daß vor einer Selbständigkeit und noch vor der Steuerberatung die ordentliche Wirtschaftsberatung gehört.

 

Aber auch der nächste Beitrag ist ein wahrer Thriller: 

Kassieren mit der Flinte oder wie der Fiskus plündert

Zielvereinbarungen der Steuereintreiber mit dem jeweiligen Finanzminister treiben meist krasse Blüten. Bestimmte Mechanismen fördern dazu die Umgehung der verfassungsmäßigen Ordnung. Im öffentlichen Recht tritt an die Stelle eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Die Vollstreckungsbehörde erlässt die Pfändungsverfügung selbst, benötigt also keinen richterlichen Beschluss! Da hierbei die Kontrolle durch ein unabhängiges Organ fehlt, ist bei Pfändungsverfügungen eigentlich eine rechtliche Prüfung der Erlassvoraussetzungen dringend angeraten. Das geschieht bei Finazämtern offensichtlich äußerst selten. Es ist erschreckend, wie viele Pfändungen in ungerechtfertigter Höhe erlassen werden. Dabei geschieht in allen Fällen etwas, was nie wieder gut zu machen ist: Man bekommt die kommenden 12 Monate keine positive Valutenbescheinigung von seiner Bank, so daß eine Refinanzierung im Bedarfsfall nicht möglich ist. Allein aus diesem Grund darf eine einseitige Pfändungsverfügung ohne richterlichen Beschluß nicht möglich sein. Da sie es aber ist, hat der Existenszgründer grundsätzlich ein künftiges Problem, denn der jeweilige Finanzminister - so der Film - hat Zielvereinbarungen mit den Steuereintreibern geschlossen.

 

 

Wie Finanzämter Jagd auf Selbständige machen wird im folgenden Film verdeutlicht:

Die illegale Jagd der Finanzämter auf Selbständige

 

Finanzamt und Steuern

Zugegeben, die Filme, und die darin gezeigte tatsächliche Realität können einem schon die Lust aufs Selbstständig werden nehmen. Aber nutzen tut es nichts, denn das sind die Herausforderungen, denen man sich nunmal stellen muß. Allerdings gibt es da noch eine zweite Sichtweise, nämlich die der Finanzämter: Diese rechtfertigen die drastischen Mehreinnahmen des Bundes und der Länder mit der Begründung mehr Steuerschlupflöcher geschlossen und mehr Steuersünder überführt zu haben. Dieser Aussage steht unsere Analyse Schröders Agenda 2010 entgegen, und ändern an den zuvor geschilderten offensichtlich willkürlichen Vorgehensweisen und den damit einhergehenden Gefahren für Unternehmer tut diese Aussage auch nichts!

 

Finanzamt, Steuern und die Agenda 2010

Zur Agenda 2010 schreibt die Wikipedia:

"Die Agenda 2010 (sprich „Agenda zwanzig-zehn“) ist ein Konzept zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes, das von 2003 bis 2005 von der aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebildeten Bundesregierung weitgehend umgesetzt wurde. Als Grundlage der Reform diente der „Wirtschaftspolitische Forderungskatalog für die ersten hundert Tage der Regierung“ der Bertelsmann-Stiftung – seinerzeit u. a. im Wirtschaftsmagazin Capital publiziert –, dessen Inhalte zu weiten Teilen übernommen wurden.

Die Bezeichnung „Agenda 2010“ verweist auf Europa. So hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 auf einem Sondergipfel in Portugal beschlossen, die EU bis zum Jahr 2010 nach der sog. „Lissabon-Strategie“ zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen. Die Inhalte der Agenda 2010 decken sich jedoch nur begrenzt mit denen der Lissabon-Agenda, die auf die Förderung von Innovation, der Wissensgesellschaft und der sozialen Kohäsion abzielte.
"

Mit anderen Worten: Die Lissabon Agenda sah Vieles anders vor. Warum wurden viele Dinge hier in Deutschland anders umgesetzt? Hierzu haben wir uns, nach umfangreichen Recherchen, unsere eigene Meinung gebildet, die wir hier gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes darlegen:

Die Steuereinnahmen im Jahr 2013 lagen bei 570,21 Mrd €. Laut Presseinfos des Bundesfinanzministeriums sind künftig noch viel mehr Steuereinnahmen zu erwarten. In der Vergangenheit stiegen die Steuereinnahmen des Bundes stetig. Seine Verschuldung auch. Diese wird aber nicht gesenkt, weil nicht getilgt wird!

Finanzamt  &  Steuern

Steuereinnahmen 2004 - 2018

Finanzamt, Steuern, Steuereinnahmen 2014 - 2018

Für das Jahr 2023 werden Steuereinnahmen in Höhe von 908,4 Milliarden € prognostiziert / geplant / geschätzt. 

 

Finanzamt  &  Steuern

Funktionierender Rechtschutz

Warum braucht man in Deutschland in Sachen Finanzamt und Steuern überhaupt vorbeugenden und funktionierenden Rechtsschutz?

Die Antworten hierzu sind einfach:

- Deutschland hat mit weitem Abstand das komplizierteste Steuersystem aller Länder der Erde. 

- Hinzu kommen durch immer mehr krude geplante Prüfungen immer drastisch wachsendere Steuereinnahmenbegehrlichkeiten. 

- Das Steuerrecht wird immer weiter verschärft.

- Steuerberater in Deutschland sind Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes. 

- Einfache Buchhalter dürfen einfache Rechtsanwälte als Berufsträger verpflichten und somit Steuerberater spielen!

- Für Fehler des Steuerberaters haftet hierzulande meist der Steuerpflichtige.

- Deutsche Finanzämter unterstellen bei Streitigkeiten oft strafrechtlich relevanten Vorsatz.

- Deutsche Finanzämter stellen oft nur all zu schnell einen Insolvenzantrag.

- Selbst Geschäftsführer von GmbHs werden in die Durchgriffshaftung genommen.

- Allein in Sachsen Anhalt geht jedes zweite Urteil vor dem Finanzgericht zugunsten des Steuerzahlers/Klägers aus!